
Bei Ihrem Erstbesuch erfolgt eine ausführliche Anamnese, die selbstverständlich an Ihr Anliegen angepasst wird.
Außerdem informiere ich Sie ausführlich über alle Fragen, die mit einer möglichen Beratung zusammenhängen (folgend BGB § 630), und über die aktuellen Datenschutzbestimmungen.
Ein Teil der Behandlungskosten wird ggf. von der privaten Krankenkasse oder Ihrer Zusatzversicherung erstattet. Wir können dies nur im Einzelfall klären. Auf Wunsch erhalten Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Wenn Sie Ihre Rechnung beim Finanzamt einreichen möchten (Außergewöhnliche Belastung), erhalten Sie sie ohne Angabe einer Diagnose.
Weitere Angaben, insbesondere zu den Kosten, erhalten Sie gerne auf Anfrage.