Praktische Informationen

naturheilpraxisoldenburg6

Bei Ihrem Erstbesuch erfolgt eine ausführliche Anamnese, die selbstverständlich an Ihr Anliegen angepasst wird. Ich sende Ihnen auf Anfrage gerne einen Anamnesebogen zu, den Sie schon vor dem Besuch ausfüllen können.
Außerdem informiere ich Sie ausführlich über alle Fragen, die mit einer möglichen Therapie zusammenhängen (folgend BGB § 630), und über die aktuellen Datenschutzbestimmungen.

Ein Teil der Behandlungskosten wird ggf. von der privaten Krankenkasse oder Ihrer Zusatzversicherung erstattet. Wir können dies nur im Einzelfall klären. Auf Wunsch erhalten Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Wenn Sie Ihre Rechnung beim Finanzamt einreichen möchten (Außergewöhnliche Belastung), erhalten Sie sie ohne Angabe einer Diagnose.

Weitere Angaben, insbesondere zu den Behandlungskosten, erhalten Sie gerne auf Anfrage.